Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen NikuTRAX für GPS-Ortung- und Mobilfunkdienstleistungen (Prepaid-/Laufzeitverträge)

1. Geltungsbereich/ Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen NikuTRAX, Im Hülsen 13, 33739 Bielefeld und dem Kunden über die vertraglichen Leistungen.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht und zwar auch dann nicht, wenn NikuTRAX diesen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Zustandekommen des Vertrages
Soweit nicht abweichend vereinbart, kommt der Vertrag durch Antrag des Kunden und Annahme durch NikuTRAX zustande. NikuTRAX kann den Antrag des Kunden auch durch Bereitstellung der beauftragten Leistung (z.B. Freischaltung der codierten SIM-Karte) annehmen.
3. Bonitäts- und Identitätsprüfung
3.1 NikuTRAX ist berechtigt, den unter 3.7 genannten Unternehmen („Auskunfteien“) zum Zwecke der Bonitätsprüfung Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung der beim Anbieter abgeschlossenen Verträge (z.B. Vertragsgegenstand, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Zahlweise und Bankdaten) zu übermitteln und zu Beginn und im Laufe des Vertragsverhältnisses Bonitätsauskünfte von dort zu erhalten.
3.2 Darüber hinaus werden die in Ziffer 3.1 Satz 1 genannten Daten von den Auskunfteien verwendet, um in Zweifelsfällen die Identität des Kunden/Antragstellers eindeutig feststellen zu können. Diese Prüfung dient dem Schutz von missbräuchlicher Verwendung fremder Daten durch Unbefugte ("Datenklau"), z.B. die Verwendung fremder Bankdaten bei Bestellungen per Telefon oder Internet. NikuTRAX ist bei Online-Bestellungen weiter berechtigt, mittels der vorgenannten Daten und mit Hilfe einer Besucher-ID, die Steuerungsdaten des für die Bestellung genutzten Endgerätes- enthalten kann (z.B. Bildschirmauflösung oder Betriebssystemversion) und über die das Endgerät mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit bei weiteren Bestellungen wiedererkannt werden kann, zu prüfen, ob Anhaltspunkte für Missbrauch vorliegen. Ihre Besucher-ID wird nach Ablauf von 6 Monaten gelöscht.
3.3 Unabhängig davon ist NikuTRAX berechtigt, den Auskunfteien auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Kartenmissbrauch) zu übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
3.4 Die Auskunfteien speichern die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld oder Warenkredite an Konsumenten geben bzw. Telekommunikationsdienste anbieten, Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und den Auskunfteien vertraglich angeschlossen sind, können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die Auskunfteien stellen die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Die Auskunfteien übermitteln nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers; subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in erteilten Auskünften nicht enthalten.
3.5 NikuTRAX bezieht weiter Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren („Score“) von den unter 3.7 genannten Auskunfteien. Die in einem Score zusammengefasste Prognose beschreibt immer nur ein allgemeines Risiko für Kreditverträge mit vergleichbaren Merkmalen und stellt keine Bewertung der Bonität eines konkreten Kunden dar. Für die Berechnung von Scores (Wahrscheinlichkeitswerten) werden auch Anschriftendaten genutzt.
3.6 NikuTRAX behält sich vor Daten zu ForderD weiterzuleiten Pool (TKP), der von der infoscore Consumer Data GmbH zum Zwecke der Bonitätsprüfung betrieben wird.  Der TKP ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Unternehmen, die gewerbsmäßig entgeltliche Telekommunikationsdienstleistungen oder Teledienste erbringen. Zweck des TKP ist, die hieran beteiligten Unternehmen vor Forderungsausfällen zu schützen. Zu diesem Zweck übermittelt und erhält NikuTRAX Daten gemäß der Punkte 3.1f .
3.7 Der Kunde kann bei den Auskunfteien eine Selbstauskunft über seine dort gespeicherten Daten erhalten. Die Adressen der Auskunfteien lauten: infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden; CEG Creditreform Consumer GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. SCHUFA Holding AG, Verbraucherservicezentrum, Postfach 5640, 30056 Hannover. Weitere Informationen über das SCHUFA Verfahren enthält eine Broschüre, die auf Wunsch von der SCHUFA zur Verfügung gestellt wird.
4. Leistungen von NikuTRAX
4.1 Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Preisliste sowie aus den sonstigen Vereinbarungen der Vertragspartner.
4.2 NikuTRAX kann eine überlassene SIM-Karte aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund notwendiger technischer Änderungen, gegen eine Ersatzkarte austauschen.
4.3 NikuTRAX ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechung der Stromversorgung, Ausfall des Mobilfunknetzes sowie behördliche Maßnahmen.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die in Rechnung gestellten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Der Kunde hat auch diejenigen Entgelte zu zahlen, die durch eine Nutzung der vertraglichen Leistungen durch Dritte angefallen sind, soweit nicht der Kunde nachweist, dass ihm die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Dritten nicht zugerechnet werden kann. Im Falle des Verlustes der SIM-Karte gilt dies nur bis zum Eingang der Verlustmeldung des Kunden bei NikuTRAX gemäß Ziffer 5.3b.
5.2 Der Kunde ist weiter verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Zugangskennungen wie z.B. die PIN (Personal Identification Number), PUK (Personal Unlocking Key) oder PKK (persönliche Kundenkennzahl) geheim zu halten und unverzüglich zu ändern bzw. ändern zu lassen wenn die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, NikuTRAX unverzüglich mitzuteilen, wenn
a) sich sein Name (bei Unternehmen auch bei Änderungen der Firma), sein Wohn- bzw. Geschäftssitz, seine Rechnungsanschrift, seine Bankverbindung oder eine angegebene E-Mail Adresse ändert.
b) er seine SIM-Karte verliert oder diese auf sonstige Weise abhandenkommt. Der Kunde muss seine Mitteilung telefonisch gegenüber der Kundenbetreuung von NikuTRAX unter Angabe der persönlichen Kundenkennzahl abgeben. Der Kunde bestätigt seine Mitteilung anschließend unverzüglich per Fax oder in sonstiger Weise schriftlich gegenüber der Kundenbetreuung von NikuTRAX.
5.4 Der Kunde darf die Leistungen von NikuTRAX nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere
a) keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte verbreiten, nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen, keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte abrufen, speichern, Dritten zugänglich zu machen, auf Angebote mit solchen Inhalten hinweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten bereitstellen (z.B. Hyperlinks). Es wird darauf hingewiesen, dass die unaufgeforderte Übersendung von Informationen und Leistungen, z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, SMS, Fax oder Telefon, unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist.
b) unter Verwendung der SIM-Karte keine Telekommunikations- oder Telemediendienste anbieten, insbesondere die Mobilfunkdienstleistungen nur zum Aufbau selbst gewählter Verbindungen zur direkten Kommunikation mit einem anderen Teilnehmer nutzen.
Ihm ist unter anderem nicht gestattet, mittels der SIM-Karte von einem Dritten hergestellte Verbindungen über Vermittlungs- oder Übertragungssysteme weiterzuleiten oder die SIM-Karte in stationären Einrichtungen, gleich welcher Art, einzusetzen, es sei denn, die stationäre Einrichtung ist ein Produkt von NikuTRAX.
c) die SIM-Karte nicht für Anrufe zu öffentlichen oder kundeneigenen Vermittlungs-, Rufumleitungs- oder Zusammenschaltungssystemen benutzen und die Anrufe nicht weitervermitteln, umleiten oder mit anderen Verbindungen zusammenschalten lassen.
d) die Mobilfunkdienstleistungen, die ihm unabhängig von der konkreten Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. Flatrate, Volumenpaket, feste Kostenobergrenze) , nicht zur Herstellung dauerhafter Sprach- oder Datenverbindungen im Sinne einer Standleitung und nicht zur Herstellung von Verbindungen nutzen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung oder der Dauer der Verbindung Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält oder erhalten soll.
6. Zahlung/ Rechnungsstellung/ Aufrechnung
6.1 Die vom Kunden an NikuTRAX zu zahlenden Preise bestimmen sich nach der geltenden Preisliste. Die berechneten Entgelte sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig und müssen spätestens 10 Kalendertage nach Fälligkeit dem auf der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
6.2 Monatlich berechnete nutzungsunabhängige Entgelte sind beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung anteilig für den Rest des Monats zu zahlen; entsprechendes gilt bei Beendigung des Vertrages.
6.3 NikuTRAX stellt dem Kunden die Mobilfunkdienstleistungen grundsätzlich monatlich in Rechnung. Rechnungen können unberechnete Beträge aus den Vormonaten enthalten. Im Falle geringer Rechnungsbeträge behält NikuTRAX sich vor, Rechnungen in größeren Abständen zu stellen. Bestehen mehrere Verträge mit dem Kunden, kann NikuTRAX die Leistungen in einer einheitlichen  Rechnung abrechnen.
6.4 Die Rechnungen werden dem Kunden in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
6.5 Hat der Kunde eine Einzugsermächtigung oder ein SEPA Lastschriftmandat erteilt, wird das Entgelt vom angegebenen Konto des Kunden eingezogen. Über Höhe und Zeitpunkt des Einzuges wird der Kunde in seiner Rechnung informiert. Der Einzug erfolgt frühestens 5 Werktage nach Zugang der Rechnung. Erfolgt der Einzug vom Konto eines Dritten, wird der Kunde den Kontoinhaber unverzüglich nach Zugang der Rechnung über Zeitpunkt und Höhe des angekündigten Lastschrifteinzuges informieren. Wird die Lastschrift nicht eingelöst, kann NikuTRAX eine Kostenpauschale gemäß Preisliste geltend machen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Kostenpauschale ist.
6.6 Gegen Forderungen von NikuTRAX kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
7. Beanstandungen
Der Kunde kann begründete Einwendungen gegen einzelne, in der Rechnung gestellte Forderungen erheben. Die abgerechneten nutzungsabhängigen Entgelte kann der Kunde innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Zugang der Rechnung beanstanden. Das Unterlassen fristgerechter Beanstandungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
Hinweis: Soweit auf Wunsch des Kunden
a) Verkehrsdaten nicht gespeichert oder
b) gespeicherte Verkehrsdaten gelöscht worden sind, trifft NikuTRAX weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch eine Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen.
8. Vertragslaufzeit / Kündigung
8.1 Verträge ohne Mindestlaufzeit sind von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen kündbar.
8.2 mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten sind von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Mindestlaufzeit und anschließend mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündbar.
8.3. Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten verlängern sich um jeweils 3 weitere Monate, sofern sie nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden.
8.4 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten verlängern sich um jeweils 6 weitere Monate, sofern sie nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden.
8.5 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten verlängern sich um jeweils 12 weitere Monate, sofern sie nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden.
8.6 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden. Sofern NikuTRAX das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund, der vom Kunden zu vertreten ist, fristlos kündigt, steht dem NikuTRAX ein Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der monatlichen Grundpreise (insbesondere monatliche Grundgebühren, Flatrate- Preise, Mindestumsätze) zu, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt NikuTRAX vorbehalten.
8.7 Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung per E-Mail ist nicht möglich.
9. Sperre
9.1 Die Befugnis von NikuTRAX, die Erbringung der vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Hat der Kunde den zu Sperre berechtigenden Umstand zu vertreten, erhebt NikuTRAX für die Sperre ein Entgelt, das sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als das Entgelt.
9.3 Trotz einer vom Kunden zu vertretenen Sperre bleibt der Kunde verpflichtet, die nutzungsunabhängigen Entgelte, insbesondere die monatlichen Grundpreise (z.B. Grundgebühren, Pack-Preise, Flatrate-Preise, Mindestumsätze) zu zahlen.
10 Haftung
10.1 Für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden, die keine reinen Vermögensschäden sind und nicht auf einer Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit beruhen, ist die Haftung von NikuTRAX auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
10.2 NikuTRAX haftet nicht für Rechtsgeschäfte des Kunden, die dieser unter Nutzung der Mobilfunkdienstleistungen mit einem Dritten abschließt.
11. Änderungen von Preislisten, AGB und Leistungsbeschreibung
11.1 NikuTRAX ist berechtigt, die Entgelte bei Änderung der
a) gesetzlichen Umsatzsteuer,
b) Kosten für die Dienste anderer Anbieter, zu denen NikuTRAX dem Kunden vertragsgemäß Zugang gewährt,
c) Kosten für besondere Netzzugänge und für Zusammenschaltungen,
d) Gebühren/Kosten aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen, wie z.B. der Bundesnetzagentur, ab dem Zeitpunkt und in der Höhe der Änderung für die Zukunft durch einseitige Erklärung gegenüber dem Kunden anzupassen.
11.2 Änderungen dieser AGB oder der Leistungsbeschreibung können durch Angebot von NikuTRAX und Annahme des Kunden vereinbart werden. Das Angebot von NikuTRAX erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Schweigt der Kunde auf das Angebot von NikuTRAX oder widerspricht er nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern NikuTRAX den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde fristgerecht dem Angebot, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter.
11.3 Änderungen der AGB oder der Leistungsbeschreibung können nur gemäß 11.2 vereinbart werden, soweit durch die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich zu Ungunsten des Kunden verschoben wird.
12. Hinweise und Pflichtinformationen
12.1 Die jeweils gültige Preisliste liegt in den Geschäftsstellen von NikuTRAX zur Einsicht- und Mitnahme aus und ist abrufbar im Internet unter www.NikuTRAX.de.
12.2 Möchte der Kunde ein Schlichtungsverfahren gemäß § 47a TKG einleiten, muss er hierzu einen Antrag an die Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53112 Bonn richten.
12.3 Über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten des Kunden, über deren grundlegende Verarbeitungstatbestände und über die Gestaltungs- und Wahlrechte des Kunden informiert NikuTRAX unter www.NikuTRAX.de.
12.4 Weitere Pflichtinformationen sind der Leistungsbeschreibung sowie der Preisliste zu entnehmen, die unter www.NikuTRAX.de abrufbar sind.
13 Sonstiges
13.1 NikuTRAX ist berechtigt, Dritte (Subunternehmer) mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
13.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
13.3 Ist der Kunde Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Bielefeld Gerichtsstand.
14 Batterieverordnung
14.1 Batterien gehören nicht in den Hausmüll.
14.2 Das Batteriegesetz gilt gemäß 1 Abs. 1 S. 2 Batteriegesetz auch für Batterien, die in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind. Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben. Sie können Ihre alten Batterien bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien der betreffenden Art verkauft werden. Sie können Ihre Batterien auch im Versand unentgeltlich zurückgeben. Falls Sie von der zuletzt genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, schicken Sie Ihre alten Batterien bitte frei an unsere Adresse (unfreie Lieferungen werden abgelehnt).
14.3 Diese Zeichen finden Sie auf schadstoffhaltigen Batterien und Akkus:
- Pb = Batterie/Akku enthält Blei
- Cd = Batterie/Akku enthält Cadmium
- Hg = Batterie/Akku enthält Quecksilber

Allgemeine Geschäftsbedingungen NikuTRAX für GPS-Ortung- und Mobilfunkdienstleistungen (Prepaid-/Laufzeitverträge)

1. Geltungsbereich/ Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen NikuTRAX, Im Hülsen 13, 33739 Bielefeld und dem Kunden über die vertraglichen Leistungen.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht und zwar auch dann nicht, wenn NikuTRAX diesen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Zustandekommen des Vertrages
Soweit nicht abweichend vereinbart, kommt der Vertrag durch Antrag des Kunden und Annahme durch NikuTRAX zustande. NikuTRAX kann den Antrag des Kunden auch durch Bereitstellung der beauftragten Leistung (z.B. Freischaltung der codierten SIM-Karte) annehmen.
3. Bonitäts- und Identitätsprüfung
3.1 NikuTRAX ist berechtigt, den unter 3.7 genannten Unternehmen („Auskunfteien“) zum Zwecke der Bonitätsprüfung Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung der beim Anbieter abgeschlossenen Verträge (z.B. Vertragsgegenstand, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Zahlweise und Bankdaten) zu übermitteln und zu Beginn und im Laufe des Vertragsverhältnisses Bonitätsauskünfte von dort zu erhalten.
3.2 Darüber hinaus werden die in Ziffer 3.1 Satz 1 genannten Daten von den Auskunfteien verwendet, um in Zweifelsfällen die Identität des Kunden/Antragstellers eindeutig feststellen zu können. Diese Prüfung dient dem Schutz von missbräuchlicher Verwendung fremder Daten durch Unbefugte ("Datenklau"), z.B. die Verwendung fremder Bankdaten bei Bestellungen per Telefon oder Internet. NikuTRAX ist bei Online-Bestellungen weiter berechtigt, mittels der vorgenannten Daten und mit Hilfe einer Besucher-ID, die Steuerungsdaten des für die Bestellung genutzten Endgerätes- enthalten kann (z.B. Bildschirmauflösung oder Betriebssystemversion) und über die das Endgerät mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit bei weiteren Bestellungen wiedererkannt werden kann, zu prüfen, ob Anhaltspunkte für Missbrauch vorliegen. Ihre Besucher-ID wird nach Ablauf von 6 Monaten gelöscht.
3.3 Unabhängig davon ist NikuTRAX berechtigt, den Auskunfteien auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Kartenmissbrauch) zu übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
3.4 Die Auskunfteien speichern die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld oder Warenkredite an Konsumenten geben bzw. Telekommunikationsdienste anbieten, Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und den Auskunfteien vertraglich angeschlossen sind, können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die Auskunfteien stellen die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Die Auskunfteien übermitteln nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers; subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in erteilten Auskünften nicht enthalten.
3.5 NikuTRAX bezieht weiter Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren („Score“) von den unter 3.7 genannten Auskunfteien. Die in einem Score zusammengefasste Prognose beschreibt immer nur ein allgemeines Risiko für Kreditverträge mit vergleichbaren Merkmalen und stellt keine Bewertung der Bonität eines konkreten Kunden dar. Für die Berechnung von Scores (Wahrscheinlichkeitswerten) werden auch Anschriftendaten genutzt.
3.6 NikuTRAX behält sich vor Daten zu ForderD weiterzuleiten Pool (TKP), der von der infoscore Consumer Data GmbH zum Zwecke der Bonitätsprüfung betrieben wird.  Der TKP ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Unternehmen, die gewerbsmäßig entgeltliche Telekommunikationsdienstleistungen oder Teledienste erbringen. Zweck des TKP ist, die hieran beteiligten Unternehmen vor Forderungsausfällen zu schützen. Zu diesem Zweck übermittelt und erhält NikuTRAX Daten gemäß der Punkte 3.1f .
3.7 Der Kunde kann bei den Auskunfteien eine Selbstauskunft über seine dort gespeicherten Daten erhalten. Die Adressen der Auskunfteien lauten: infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden; CEG Creditreform Consumer GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. SCHUFA Holding AG, Verbraucherservicezentrum, Postfach 5640, 30056 Hannover. Weitere Informationen über das SCHUFA Verfahren enthält eine Broschüre, die auf Wunsch von der SCHUFA zur Verfügung gestellt wird.
4. Leistungen von NikuTRAX
4.1 Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Preisliste sowie aus den sonstigen Vereinbarungen der Vertragspartner.
4.2 NikuTRAX kann eine überlassene SIM-Karte aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund notwendiger technischer Änderungen, gegen eine Ersatzkarte austauschen.
4.3 NikuTRAX ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechung der Stromversorgung, Ausfall des Mobilfunknetzes sowie behördliche Maßnahmen.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die in Rechnung gestellten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Der Kunde hat auch diejenigen Entgelte zu zahlen, die durch eine Nutzung der vertraglichen Leistungen durch Dritte angefallen sind, soweit nicht der Kunde nachweist, dass ihm die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Dritten nicht zugerechnet werden kann. Im Falle des Verlustes der SIM-Karte gilt dies nur bis zum Eingang der Verlustmeldung des Kunden bei NikuTRAX gemäß Ziffer 5.3b.
5.2 Der Kunde ist weiter verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Zugangskennungen wie z.B. die PIN (Personal Identification Number), PUK (Personal Unlocking Key) oder PKK (persönliche Kundenkennzahl) geheim zu halten und unverzüglich zu ändern bzw. ändern zu lassen wenn die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, NikuTRAX unverzüglich mitzuteilen, wenn
a) sich sein Name (bei Unternehmen auch bei Änderungen der Firma), sein Wohn- bzw. Geschäftssitz, seine Rechnungsanschrift, seine Bankverbindung oder eine angegebene E-Mail Adresse ändert.
b) er seine SIM-Karte verliert oder diese auf sonstige Weise abhandenkommt. Der Kunde muss seine Mitteilung telefonisch gegenüber der Kundenbetreuung von NikuTRAX unter Angabe der persönlichen Kundenkennzahl abgeben. Der Kunde bestätigt seine Mitteilung anschließend unverzüglich per Fax oder in sonstiger Weise schriftlich gegenüber der Kundenbetreuung von NikuTRAX.
5.4 Der Kunde darf die Leistungen von NikuTRAX nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere
a) keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte verbreiten, nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen, keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte abrufen, speichern, Dritten zugänglich zu machen, auf Angebote mit solchen Inhalten hinweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten bereitstellen (z.B. Hyperlinks). Es wird darauf hingewiesen, dass die unaufgeforderte Übersendung von Informationen und Leistungen, z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, SMS, Fax oder Telefon, unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist.
b) unter Verwendung der SIM-Karte keine Telekommunikations- oder Telemediendienste anbieten, insbesondere die Mobilfunkdienstleistungen nur zum Aufbau selbst gewählter Verbindungen zur direkten Kommunikation mit einem anderen Teilnehmer nutzen.
Ihm ist unter anderem nicht gestattet, mittels der SIM-Karte von einem Dritten hergestellte Verbindungen über Vermittlungs- oder Übertragungssysteme weiterzuleiten oder die SIM-Karte in stationären Einrichtungen, gleich welcher Art, einzusetzen, es sei denn, die stationäre Einrichtung ist ein Produkt von NikuTRAX.
c) die SIM-Karte nicht für Anrufe zu öffentlichen oder kundeneigenen Vermittlungs-, Rufumleitungs- oder Zusammenschaltungssystemen benutzen und die Anrufe nicht weitervermitteln, umleiten oder mit anderen Verbindungen zusammenschalten lassen.
d) die Mobilfunkdienstleistungen, die ihm unabhängig von der konkreten Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. Flatrate, Volumenpaket, feste Kostenobergrenze) , nicht zur Herstellung dauerhafter Sprach- oder Datenverbindungen im Sinne einer Standleitung und nicht zur Herstellung von Verbindungen nutzen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung oder der Dauer der Verbindung Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält oder erhalten soll.
6. Zahlung/ Rechnungsstellung/ Aufrechnung
6.1 Die vom Kunden an NikuTRAX zu zahlenden Preise bestimmen sich nach der geltenden Preisliste. Die berechneten Entgelte sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig und müssen spätestens 10 Kalendertage nach Fälligkeit dem auf der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
6.2 Monatlich berechnete nutzungsunabhängige Entgelte sind beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung anteilig für den Rest des Monats zu zahlen; entsprechendes gilt bei Beendigung des Vertrages.
6.3 NikuTRAX stellt dem Kunden die Mobilfunkdienstleistungen grundsätzlich monatlich in Rechnung. Rechnungen können unberechnete Beträge aus den Vormonaten enthalten. Im Falle geringer Rechnungsbeträge behält NikuTRAX sich vor, Rechnungen in größeren Abständen zu stellen. Bestehen mehrere Verträge mit dem Kunden, kann NikuTRAX die Leistungen in einer einheitlichen  Rechnung abrechnen.
6.4 Die Rechnungen werden dem Kunden in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
6.5 Hat der Kunde eine Einzugsermächtigung oder ein SEPA Lastschriftmandat erteilt, wird das Entgelt vom angegebenen Konto des Kunden eingezogen. Über Höhe und Zeitpunkt des Einzuges wird der Kunde in seiner Rechnung informiert. Der Einzug erfolgt frühestens 5 Werktage nach Zugang der Rechnung. Erfolgt der Einzug vom Konto eines Dritten, wird der Kunde den Kontoinhaber unverzüglich nach Zugang der Rechnung über Zeitpunkt und Höhe des angekündigten Lastschrifteinzuges informieren. Wird die Lastschrift nicht eingelöst, kann NikuTRAX eine Kostenpauschale gemäß Preisliste geltend machen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Kostenpauschale ist.
6.6 Gegen Forderungen von NikuTRAX kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
7. Beanstandungen
Der Kunde kann begründete Einwendungen gegen einzelne, in der Rechnung gestellte Forderungen erheben. Die abgerechneten nutzungsabhängigen Entgelte kann der Kunde innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Zugang der Rechnung beanstanden. Das Unterlassen fristgerechter Beanstandungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
Hinweis: Soweit auf Wunsch des Kunden
a) Verkehrsdaten nicht gespeichert oder
b) gespeicherte Verkehrsdaten gelöscht worden sind, trifft NikuTRAX weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch eine Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen.
8. Vertragslaufzeit / Kündigung
8.1 Verträge ohne Mindestlaufzeit sind von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen kündbar.
8.2 mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten sind von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Mindestlaufzeit und anschließend mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündbar.
8.3. Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten verlängern sich um jeweils 3 weitere Monate, sofern sie nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden.
8.4 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten verlängern sich um jeweils 6 weitere Monate, sofern sie nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden.
8.5 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten verlängern sich um jeweils 12 weitere Monate, sofern sie nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden.
8.6 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden. Sofern NikuTRAX das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund, der vom Kunden zu vertreten ist, fristlos kündigt, steht dem NikuTRAX ein Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der monatlichen Grundpreise (insbesondere monatliche Grundgebühren, Flatrate- Preise, Mindestumsätze) zu, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt NikuTRAX vorbehalten.
8.7 Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung per E-Mail ist nicht möglich.
9. Sperre
9.1 Die Befugnis von NikuTRAX, die Erbringung der vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Hat der Kunde den zu Sperre berechtigenden Umstand zu vertreten, erhebt NikuTRAX für die Sperre ein Entgelt, das sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als das Entgelt.
9.3 Trotz einer vom Kunden zu vertretenen Sperre bleibt der Kunde verpflichtet, die nutzungsunabhängigen Entgelte, insbesondere die monatlichen Grundpreise (z.B. Grundgebühren, Pack-Preise, Flatrate-Preise, Mindestumsätze) zu zahlen.
10 Haftung
10.1 Für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden, die keine reinen Vermögensschäden sind und nicht auf einer Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit beruhen, ist die Haftung von NikuTRAX auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
10.2 NikuTRAX haftet nicht für Rechtsgeschäfte des Kunden, die dieser unter Nutzung der Mobilfunkdienstleistungen mit einem Dritten abschließt.
11. Änderungen von Preislisten, AGB und Leistungsbeschreibung
11.1 NikuTRAX ist berechtigt, die Entgelte bei Änderung der
a) gesetzlichen Umsatzsteuer,
b) Kosten für die Dienste anderer Anbieter, zu denen NikuTRAX dem Kunden vertragsgemäß Zugang gewährt,
c) Kosten für besondere Netzzugänge und für Zusammenschaltungen,
d) Gebühren/Kosten aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen, wie z.B. der Bundesnetzagentur, ab dem Zeitpunkt und in der Höhe der Änderung für die Zukunft durch einseitige Erklärung gegenüber dem Kunden anzupassen.
11.2 Änderungen dieser AGB oder der Leistungsbeschreibung können durch Angebot von NikuTRAX und Annahme des Kunden vereinbart werden. Das Angebot von NikuTRAX erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Schweigt der Kunde auf das Angebot von NikuTRAX oder widerspricht er nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern NikuTRAX den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde fristgerecht dem Angebot, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter.
11.3 Änderungen der AGB oder der Leistungsbeschreibung können nur gemäß 11.2 vereinbart werden, soweit durch die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich zu Ungunsten des Kunden verschoben wird.
12. Hinweise und Pflichtinformationen
12.1 Die jeweils gültige Preisliste liegt in den Geschäftsstellen von NikuTRAX zur Einsicht- und Mitnahme aus und ist abrufbar im Internet unter www.NikuTRAX.de.
12.2 Möchte der Kunde ein Schlichtungsverfahren gemäß § 47a TKG einleiten, muss er hierzu einen Antrag an die Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53112 Bonn richten.
12.3 Über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten des Kunden, über deren grundlegende Verarbeitungstatbestände und über die Gestaltungs- und Wahlrechte des Kunden informiert NikuTRAX unter www.NikuTRAX.de.
12.4 Weitere Pflichtinformationen sind der Leistungsbeschreibung sowie der Preisliste zu entnehmen, die unter www.NikuTRAX.de abrufbar sind.
13 Sonstiges
13.1 NikuTRAX ist berechtigt, Dritte (Subunternehmer) mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
13.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
13.3 Ist der Kunde Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Bielefeld Gerichtsstand.
14 Batterieverordnung
14.1 Batterien gehören nicht in den Hausmüll.
14.2 Das Batteriegesetz gilt gemäß 1 Abs. 1 S. 2 Batteriegesetz auch für Batterien, die in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind. Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben. Sie können Ihre alten Batterien bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien der betreffenden Art verkauft werden. Sie können Ihre Batterien auch im Versand unentgeltlich zurückgeben. Falls Sie von der zuletzt genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, schicken Sie Ihre alten Batterien bitte frei an unsere Adresse (unfreie Lieferungen werden abgelehnt).
14.3 Diese Zeichen finden Sie auf schadstoffhaltigen Batterien und Akkus:
- Pb = Batterie/Akku enthält Blei
- Cd = Batterie/Akku enthält Cadmium
- Hg = Batterie/Akku enthält Quecksilber